AGB´s Walter Friedrich Institut für Coaching-Consulting-Weiterbildung & Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsangebote vom Walter-Friedrich-Institut

Die Fortbildungsangebote und Qualifikationen (nachfolgend Seminare) des Walter-Friedrich-Institutes richten sich an Anbieter pädagogischer Leistungen (nachfolgend “Auftraggeber”) und nicht an Verbraucher. Teilnehmer:innen von Seminaren können Mitarbeiter der Auftraggeber oder der Auftraggeber selbst sein (bspw. wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person handelt). Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen Walter-Friedrich-Institut und dem Auftraggeber zustande.

 

ANMELDUNG

Nach Eingang einer Anmeldung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Buchungsbestätigung, mit der die Buchung verbindlich geschlossen ist, sowie die Rechnung per E-Mail oder Briefpost. Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, meldet sich das Walter-Friedrich-Institut umgehend bei dem Auftraggeber.

Bei Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl erhält der/die durch den Auftraggeber benannte TeilnehmerIn etwa vier, spätestens jedoch zwei Wochen vor Seminarbeginn eine Einladung sowie Informationen und evtl. Unterlagen zum Seminar per E-Mail. Ausgenommen sind interne Absprachen mit dem Auftraggeber, die sowohl schriftlich wie mündlich sein können.

 

SEMINARGEBÜHR

Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Endpreise können je nach Einzelfall Umsatzsteuer enthalten oder eben nicht enthalten, weil es sich um steuerbefreite Leistungen nach § 4 UStG handelt. Die jeweilige Umsatzsteuerregelung ist auf der Rechnung ausgewiesen.

Die Vergütung für Workshops-, Fort-, Weiter & Ausbildungen wird nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber spätestens 21 Kalendertage vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Rechnungsstellung und Seminarbeginn weniger als 21 Kalendertage sind, ist die Rechnung sofort fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.

Begründung, da Teilnehmer abspringen können, krank werden etc. und das Walter-Friedrich-Institut auf den Kosten für Planung, Räume, vorbereitete Dienstleistung etc. alleinig aufkommen müsste. Dies ist eine zulässige Regelung für Pädagogische Dienstleister.

Ausgenommen sind folgende Dienstleistungs-Produktentwicklungen;

Einzel-, Klein Gruppen-, Team-Organisations-Coaching, Supervision, Consulting. Diese werden nach der Leistung am selben Tag in Rechnung gestellt. Dabei gilt die obige Regel bei Ausfall.

Kann das Walter-Friedrich-Institut keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen, ist das Walter-Friedrich-Institut berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Seminarplätze anderweitig zu belegen.

Die Seminargebühren beinhalten die Seminarunterlagen sowie -wenn angekündigt- einen zeitlich befristeten Zugang zum Walter-Friedrich-Institut, Themencoaching zum vorherigen gelernten, und –so weit angekündigt und ausschließlich bei Präsenzseminaren in eigenen Räumlichkeiten– Pausensnacks, Getränke im Seminarraum.

 STORNIERUNG VON SEMINAREN DURCH das WALTER-FRIEDRICH-INSTITUT

Walter-Friedrich-Institut kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt zb. Wetter-Chaos mit Folge, absagen.

Für den Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund oder in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, beispielsweise eines Dozentenwechsels, wird das Walter-Friedrich-Institut den Auftraggeber so rechtzeitig wie möglich informieren.

Für den Fall, dass eine ganze zusammenhängende Veranstaltung ganz ohne Nachholmöglichkeit abgesagt werden muss, erstattet das Walter-Friedrich-Institut dem Auftraggeber umgehend die bezahlte Seminargebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Walter-Friedrich-Institut.

Das Walter-Friedrich-Institut empfiehlt, vor der Zusage eines Seminars keine nicht stornierbaren Reise- und Hotelbuchungen zu tätigen, da das Walter-Friedrich-Institut in diesem Fall keine Kosten erstatten wird.

STORNIERUNG VON EINZELSEMINAREN ODER SEMINARREIHEN DURCH AUFTRAGGEBER

Sollte der/die durch den Auftraggeber benannte TeilnehmerIn nicht an dem Seminar teilnehmen können, entstehen dem Auftraggeber bei schriftlicher Vorlage der Stornierung bis 21 Tage vor Seminarbeginn keine Kosten (dabei wird der 1. Seminartag nicht mitgerechnet). Bei einer Stornierung nach 21 Tage bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr (maximal 300,- Euro) berechnet. Bei einer Stornierung nach 14 Tage vor Seminarbeginn werden 75% der Seminargebühr (maximal 500,- Euro) berechnet. Bei einer Stornierung nach 3 Tage vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr berechnet. Keinerlei Kosten entstehen, wenn der Auftraggeber eine/n ErsatzteilnehmerIn in das Seminar entsendet.

Eine Umbuchung ist bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei, danach fällt eine Gebühr von 20% der jeweiligen Seminargebühr an (jedoch maximal 200,- €).

STORNIERUNG VON INHOUSE-SEMINAREN DURCH AUFTRAGGEBER

Eine Stornierung von Inhouse-Seminaren durch den Auftraggeber ist nach Termineinwilligung und damit Planungsbeginn durch das Walter-Friedrich-Institut grundsätzlich nicht mehr kostenfrei möglich. Sollte der Auftraggeber das avisierte Inhouse-Seminar bis 21 Tage vor Seminarbeginn schriftlich stornieren, werden 500 EUR Planungsgebühr berechnet. Bei einer Stornierung nach 21 Tage bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei einer Stornierung nach 14 Tage vor Seminarbeginn werden 75% der Seminargebühr berechnet. Bei einer Stornierung nach 3 Tage vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr berechnet.

SEMINARABLAUF

Der Umfang der von Walter Friedrich Institut zu erbringenden Schulungsleistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Ein Anspruch auf Schulung durch einen bestimmten Referenten besteht grundsätzlich nicht.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

Das Walter-Friedrich-Institut haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt aber nicht für Walter-Friedrich-Institut Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Walter-Friedrich-Institut oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Walter-Friedrich-Institut, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

TEINAHMEBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMER*INNEN VON FORTBILDUNGSANGEBOTEN VOM Walter-Friedrich-Institut

  1. Das Walter-Friedrich-Institut behält sich vor TeilnehmerInnen bei grobem Fehlverhalten und Verstößen gegen die Hausordnung kostenpflichtig von einer Weiterbildung auszuschließen.
  2. Walter-Friedrich-Institut haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt aber nicht für Walter-Friedrich-Institut Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Walter-Friedrich-Institut oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Vor Fotos und Filmaufnahmen, die bei Walter-Friedrich-Institut -Veranstaltungen gemacht werden, wird das Walter-Friedrich-Institut den/die TeilnehmerIn um seine/ihre Einwilligung bitten. Sofern der/die TeilnehmerIn eine entsprechende Einwilligung erteilt, können entsprechende Aufnahmen von Walter-Friedrich-Institut auch zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
  4. Desweiteren gelten die Datenschutzhinweise für Deutsche Fortbildungsangebote.

Walter Friedrich

Leiter des Lehr Institutes  2023/2024